von der Handwerkskammer Münster
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Ein solches neutrales Gutachten stärkt den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.